à compter du 15 Décembre , les étangs de LA THUR de notre AAPPMA- Rue des Marronniers seront totalement fermés à la pêche jusqu'au vendredi-saint 2012.
Lors de l'AG du 08.01.2012 le Président Francois ZWENGER a informé les pêcheurs de sa démission de cette fonction et de membre de ce bureau.
N'ayant pas trouver de volontaire pour le remplacer dans ce poste, Il a donné déléguation au trésorier Bernard FLORY pour constituer un nouveau bureau. Ainsi jusqu'à l'élection d'un nouveau bureau, celui - çi assurera la transition jusqu'à cette nouvelle mandature.
Fischerverein Ensisheim.doc
Document Microsoft Word [55.5 KB]
Télécharger
Fischerverein “Aux Étangs de la Thur” - Ensisheim
REGLEMENT für die Fischerei an den beiden Vereinsweihern
Es darf ab Karfreitag um 7.00 Uhr in beiden Weihern gefischt werden.
Weiher Nr. 1 beim Vereinshaus
Am Karfreitag : erlaubt ist eine einzige Angelrute mit oder ohne Spinnrolle
- · Fangzahlbeschränkung an diesem Tag : 6 Portionforellen
· An anderen Tagen dürfen die Inhaber einer Jahreskarte je nach der Saison 4 Portionforellen oder 2 groβe Forellen (mehr als 500 Gramm)// oder 1 Karpfen
- · Vom 13. Mai bis zum 30. September 2012 darf mit 2 Angelruten mit oder ohne Spinnrolle gefischt werden
Angelmethode : Angel mit Spinnrolle und Angelrute für Köderfisch. Beim Fischen auf Hecht ist ein Stahl- oder Keflar-Vorfach zu montieren.
Weiher Nr. 2 hinten
Weiβfische sowie Hechte dürfen ab Karfreitag gefischt werden. Ab dem 13. Mai ist nur noch No-Kill Fischfang für Karpfen erlaubt. Angelmethode : 2 Angelruten mit Spinnrolle. Verboten sind Dreiangel, sowie alle Haken mit Widerhaken. Die Gröβe der Haken muss zwischen 1 und 10 liegen.
Anfangs Oktober beginnt die Karpfenschonzeit an beiden Weihern.
Beide Weiher werden Ende November geschlossen.
Weitere Infos
Öffnungstage : Mittwoch – Samstag – Sonntag und Feiertage
Öffnungszeiten : siehe Fischkalender des Jahres
Der Tag des Forellenfischens findet dieses Jahr am 15 Mai statt
================================================
Liebe Fischer ! Zu den Weiheranlagen ist Sorge zu tragen. Die Angelplätze müssen sauber und aufgeräumt hinterlassen werden.
Allgemeines
- Ausweispflicht
- Jeder Fischer muss seine Bewilligung (gültige Jahres- oder Tageskarte) bei
sich tragen. Sie muss den Aufsichtsorganen auf Verlangen vorgewiesen werden.
Verstösse gegen dieses Reglement können den Ausschluss aus dem Verein bedeuten.
2. Verbotenes und Erlaubtes
- Auβer den Öffnungszeiten ist das Anfüttern in jeder Art verboten.
- Übertriebenes Anfüttern ist untersagt. Das Anfüttern mit Boilies ist verboten.
- Verboten sind Dreiangel sowie alle Haken mit Widerhaken.
- Kleinfische dürfen nur mit einer feinen Angel gefischt werden
- Ist das Fanglimite erreicht, darf nicht mehr weiter gefischt werden.
- Die Angeln dürfen nicht mehr als eine halbe Stunde ohne Aufsicht stehen bleiben
- Verboten ist das Angeln mit künstlichen Ködern wie Spinnern, Löffeln etc…
- Kein Fisch darf an den Weihern geputzt oder ausgenommen werden
- Erlaubt sind alle natürlichen Köder, namentlich Brot, Teig, Mais, Würmer etc…
- Erlaubt ist das Angeln mit Zapfen oder mit Bodenblei
- Die Ruhe der anwesenden Fischer darf nicht durch reges Treiben gestört werden
Die Nichteinhaltung der gegenständlichen Bestimmungen führt zum sofortigen Entzug der Fischwasserkarte oder/und zum Ausschluss aus dem Fischerverein.
3. Besondere Anmerkungen
Diese gelten hauptsächlich für den Weiher Nr. 1 beim Vereinshaus
Es ist Pflicht, den Aufsichtsorganen bei Verlangen den Drahtsetzkescher mit den gefangenen Fischen vorzuzeigen.
- Karpfen, die weniger als 1.5 kg oder mehr als 5 kg wiegen, sowie die Graskarpfen müssen ins Wasser zurückgesetzt werden.
- Bei verschlucktem Haken muss die Angelschnur vor dem Schlund abgeschnitten und der Fisch vorsichtig in die Freiheit gesetzt werden.
- Dies gilt auch für die gefangenen Störe.
- Jeder Fischer darf die pro Angeltag vorgeschriebene Fangzahl nicht überschreiten.
- Die im Drahtsetzkescher gefangenen Fische dürfen nicht durch gröβere ausgewechselt werden.
- Andere Fischbehälter (Auto, Lager, Rucksack usw.) sind verboten.
- Widerrechtlich gefangene Fische werden beschlagnahmt.
- Ab dem 13 Mai darf die Begleitperson jedes Inhabers einer Jahreskarte mit der zweiten Angelrute fischen. Diese Person muss aber unmittelbar bei dem Vereinsmitglied weilen.
4. Sicherheit
Kinder dürfen nicht ohne die Aufsicht einer Begleitperson bei den Weihern weilen.
- Hunde müssen angeleint und in unmittelbarer Nähe ihres Besitzers bleiben
- Für Unfälle, Diebstähle, Autosbeschädigungen übernimmt der Fischerverein keine Haftung